Zum Inhalt springen

Wann bekommen Sie anteilig Geld wegen einem Reisemangel zurück?

„Reiseminderung“ bezieht sich auf das Recht des Reisenden, den Reisepreis zu reduzieren, wenn die Reise nicht wie vereinbart durchgeführt wird und Reisemängel vorliegen. Solche Mängel können von einer defekten Klimaanlage im Hotelzimmer über Lärmbelästigung bis hin zu einer erheblichen Abweichung des Reiseziels reichen. In Deutschland ist das Recht auf Reiseminderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 651i ff. BGB.

Voraussetzungen für eine Reiseminderung

Damit eine Reiseminderung in Betracht kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Reisemangel: Es muss ein Mangel vorliegen, der die Reise erheblich beeinträchtigt.
  2. Anzeige des Mangels: Der Reisemangel muss unverzüglich beim Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort gemeldet werden. Dies gibt dem Veranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben.
  3. Fristsetzung zur Behebung: Der Reisende sollte dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen, es sei denn, die Behebung ist unmöglich oder wird vom Veranstalter verweigert.
  4. Kein Verschulden des Reisenden: Der Reisemangel darf nicht durch den Reisenden selbst verursacht worden sein.
 

Höhe der Minderung

Die Höhe der Reisepreisminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels und der Dauer der Beeinträchtigung. In der Praxis wird oft die „Frankfurter Tabelle“ herangezogen, die eine Orientierungshilfe bietet, wie viel Prozent des Reisepreises bei bestimmten Mängeln gemindert werden können. Es handelt sich hierbei jedoch um keine verbindliche Regelung, sondern lediglich um eine Richtlinie.

Beispiele für Mängel und mögliche Reiseminderungen

  • Defekte Klimaanlage im Hotelzimmer: Je nach Reiseziel und Außentemperaturen kann eine Minderung von 10–20 % des Tagesreisepreises gerechtfertigt sein.
  • Baulärm in der Hotelanlage: Eine Minderung von 20–50 % des Tagesreisepreises könnte angemessen sein, abhängig von der Lärmbelästigung und deren Dauer.
  • Nicht funktionierende sanitäre Einrichtungen: Eine Minderung von 15–30 % kann angemessen sein.

Geltendmachung der Reiseminderung

Der Reisende muss seine Ansprüche innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend machen. Es empfiehlt sich, die Mängel und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen sorgfältig zu dokumentieren (z.B. durch Fotos, Zeugenaussagen).

Wenn der Reiseveranstalter nicht bereit ist, die Reisepreisminderung anzuerkennen, hat der Reisende die Möglichkeit, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. In der Regel erfolgt dies über ein Mahnverfahren oder eine Klage vor einem Amtsgericht.

Fazit

Eine Reiseminderung kann eine angemessene Entschädigung für einen verpatzten Urlaub sein. Wichtig ist jedoch, dass Reisende ihre Rechte kennen und rechtzeitig und korrekt handeln, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wieviel Minderung des Reisepreises durch welchen Mangel?

Die Höhe der Reisepreisminderung hängt vom Ausmaß des Mangels und der Dauer der Beeinträchtigung ab. Zur Orientierung wird oft die „Frankfurter Tabelle“ herangezogen, die jedoch keine verbindliche Regelung darstellt, sondern eine Richtlinie. Hier sind einige Beispiele für Reisemängel und die dazugehörigen Prozentsätze für eine mögliche Minderung:

Unterkunftsmängel

  • Fehlende zugesagte Aussicht (z. B. Meerblick): 5-10 % des Reisepreises
  • Ungeziefer im Zimmer (z. B. Kakerlaken): 10-50 % des Reisepreises, je nach Ausmaß des Befalls
  • Defekte Klimaanlage oder Heizung: 10-20 % des Reisepreises, abhängig von den klimatischen Bedingungen vor Ort
  • Fehlender oder unbrauchbarer Balkon: 5-10 % des Reisepreises
  • Lärmbelästigung (z. B. durch Baustellen): 10-40 % des Reisepreises, abhängig von der Intensität und Dauer des Lärms

Verpflegungsmängel

  • Verschmutztes oder ungenießbares Essen: 10-20 % des Reisepreises
  • Fehlende Verpflegung (z. B. gebuchtes All-Inclusive): bis zu 50 % des Reisepreises

Transportmängel

  • Verspäteter Abflug: bis zu 5 % des Tagesreisepreises pro Stunde Verspätung, maximal 20 %
  • Überbuchung und Zuweisung eines anderen Hotels: 10-25 % des Reisepreises, abhängig von der Qualität des Ersatzhotels

Ausstattungsmängel

  • Unbenutzbarer Pool: 5-20 % des Reisepreises, abhängig von der Bedeutung des Pools für die Reise
  • Nicht funktionierender Safe: 5 % des Reisepreises

Beispielberechnung

Angenommen, ein Reisender hat eine Pauschalreise für 1.000 Euro gebucht und stellt fest, dass die Klimaanlage nicht funktioniert, obwohl Temperaturen von über 30 °C herrschen. Hier könnte eine Minderung von 20 % des Tagesreisepreises angemessen sein. Bei einem 10-tägigen Urlaub wären dies etwa 20 Euro pro Tag, insgesamt also 200 Euro.

Wichtiger Hinweis

Die genannten Prozentsätze sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Die genaue Minderung hängt von den individuellen Umständen ab und kann im Streitfall vor Gericht abweichen. Es ist ratsam, bei Mängeln umgehend den Reiseveranstalter zu informieren und die Mängel zu dokumentieren, um die Ansprüche später durchsetzen zu können. Hilfreich kann die „Frankfurter Tabelle“ sein.

Frankfurter Tabelle

Ein erster Anhaltspunkt für die Höhe der Reisepreisminderung kann die sogenannte Frankfurter Tabelle sein. Hier können Sie den Reisepreisminderungsrechner nutzen (externe Website) und sehen was Sie zurück erhalten könnten. (keine Rechtsberatung, keine Gewähr).

Was muss ich unbedingt machen wenn ich einen Reisemangel feststelle?

Wenn du einen Reisemangel feststellst, ist es wichtig, sofort bestimmte Schritte zu unternehmen, um deine Rechte auf Reisepreisminderung oder andere Entschädigungen geltend zu machen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du befolgen solltest:

1. Mangel dokumentieren

  • Beweise sammeln: Mach Fotos oder Videos des Mangels (z. B. defekte Einrichtungen, Ungeziefer, Lärmquellen).
  • Zeugen: Wenn möglich, andere Reisende oder Hotelmitarbeiter als Zeugen des Mangels hinzuziehen.

2. Mangel unverzüglich melden

  • Sofortige Meldung an den Reiseveranstalter: Informiere den Reiseleiter, die Rezeption des Hotels oder den zuständigen Ansprechpartner des Reiseveranstalters vor Ort unverzüglich über den Mangel. Dies ist wichtig, um dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beheben.
  • Schriftliche Beschwerde: Am besten meldest du den Mangel schriftlich (z. B. per E-Mail oder durch ein Beschwerdeformular) und bewahrst eine Kopie auf.

3. Frist zur Mängelbehebung setzen

  • Angemessene Frist: Setze dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels. Was als „angemessen“ gilt, hängt von der Schwere des Mangels ab. In der Regel sind 24 bis 48 Stunden üblich.
  • Fristsetzung dokumentieren: Dokumentiere die Fristsetzung schriftlich, beispielsweise per E-Mail, um später nachweisen zu können, dass du dem Veranstalter ausreichend Zeit zur Beseitigung des Mangels gegeben hast.

4. Behebung abwarten oder Ersatzleistungen akzeptieren

  • Reaktion des Veranstalters: Warte ab, ob der Veranstalter den Mangel behebt oder dir eine Ersatzleistung anbietet, die du akzeptieren kannst (z. B. Umzug in ein anderes Zimmer oder Hotel).
  • Weigerung oder erfolglose Behebung: Wenn der Mangel nicht behoben wird und der Veranstalter keine adäquate Ersatzleistung anbietet, kannst du eine Reisepreisminderung geltend machen.

5. Nach der Reise: Ansprüche geltend machen

  • Schriftliche Geltendmachung: Nach der Reise solltest du deine Ansprüche schriftlich beim Reiseveranstalter geltend machen. Dafür hast du in der Regel zwei Jahre Zeit, aber es empfiehlt sich, dies so schnell wie möglich zu tun.
  • Belege und Nachweise beifügen: Füge alle relevanten Nachweise (Fotos, schriftliche Beschwerden, Zeugenaussagen) bei.
  • Reisepreisminderung und Entschädigung: Fordere eine Reisepreisminderung entsprechend der Mängel und eventuell weitere Entschädigungen (z. B. für entgangene Urlaubsfreude).

6. Rechtliche Schritte prüfen

  • Bei Ablehnung oder Nichterfolg: Wenn der Reiseveranstalter deinen Anspruch ablehnt oder die Minderung nicht angemessen ist, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wie zum Beispiel ein Mahnverfahren oder eine Klage vor Gericht.
  • Beratung durch einen Anwalt: Es kann sinnvoll sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, insbesondere wenn der Reisepreis hoch oder der Mangel gravierend war.

Durch diese Schritte sicherst du deine Rechte als Reisender und stellst sicher, dass du mögliche Entschädigungen für erlittene Reisemängel geltend machen kannst.

Verbraucherzentrale Musterbriefe Reise & Mobilität

Es handelt sich bei unseren Informationen um keine Rechtsberatung, sondern um eine subjektive Darstellung der Redaktion. Buchen Sie Ihre Reise günstig und sicher bei Hotelbooking.de