Bestpreisklausel ade Booking.com
Bestpreisklausel – darf ein Hotel günstigere Preise direkt, also z.B. auf der eigenen Webseite anbieten als auf Booking.com? Darum ging es bei dem aktuellen Urteil am EuGH aktuell. Der EuGH stärkt mit dem Urteil Hotels den Rücken.
Klar, vor einer Reise nochmal kurz einen Überblick über die Hotelpreise bei einem der grossen Hotelportale verschaffen und dann direkt im Hotel buchen? Man meint doch wohl eher, das es jedem doch selbst überlassen sein muss, wo er eben sein Hotel buchen möchte. Das Gesetz sieht es ganz offenbar auch so, egal was vereinbart wurde. Die Hotels die ihre Zimmerkontingente z.B. auf den bekannten Hotelportalen anbieten verpflichten sich dazu die Hotelzimmer selbst nicht günstiger dem Gast zu verkaufen, sonst bucht der Gast natürlich direkt beim Hotel. Genau dies ist nachteilig – und zwar gegenüber den Hotels, das stellte das Gericht nun fest.
Aktenzeichen: C-264/23
Das Urteil können Sie hier nachlesen.
Die Tagesschau berichtete, lesen Sie den ganzen Bericht.